Booking-Provisionen zurückfordern – ohne Kosten, ohne Risiko

Gerichte in Europa haben entschieden, dass bestimmte Booking-Klauseln über Jahre unzulässig waren. Für viele Hotels ist dadurch bereits ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Wurden Ihrem Betrieb im Zusammenhang mit Booking.com-Provisionen möglicherweise wettbewerbswidrig überhöhte Entgelte verrechnet?

Zwischen 2004 und 2024 könnten Hotels und Beherbergungsbetriebe durch wettbewerbswidrige Marktmechanismen überhöhte Provisionen an Booking.com bezahlt haben.
Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob ein Rückforderungsanspruch besteht.

Warum viele Betriebe betroffen sind

Booking hat Provisionen auf Basis bestimmter Vertragsklauseln verlangt, die viele Betriebe akzeptieren mussten.
Europäische Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass diese Regelungen rechtlich nicht zulässig waren.
Es geht um bereits gezahlte Provisionen – nicht um zukünftige Umsätze.

Haben Sie über Jahre hohe Provisionen an Booking.com bezahlt?

Selbst wenn es „nur“ Provisionen waren:
Über Jahre summieren sich diese Zahlungen zu erheblichen Beträgen.

Sollte sich bestätigen, dass Provisionen wettbewerbswidrig überhöht waren, könnte ein erheblicher Teil davon zurückgefordert werden.

Desto größer fällt der potenzielle Anspruch aus.

Je länger der Zeitraum.
Je höher der Booking-Anteil.
Je höher die Provision.

Was bedeutet das konkret?

Für viele Betriebe entspricht das:

  • einer kompletten Zimmermodernisierung

  • mehreren Jahresgehältern

  • einem Liquiditätspuffer für schwächere Saisonen

  • oder einer deutlichen Ergebnisverbesserung

Und das bei einem kleinen Betrieb.

Beispielrechnung – kleines Hotel / Pension

25 Zimmer
50 % Auslastung
30 % der Buchungen über Booking

  • 300.000 € gezahlte Provisionen

bis zu 90.000 € mögliche Rückerstattung (30 %)
zzgl. gesetzlicher Zinsen.

 

  •    90.000 €.

Und das bei nur 25 Zimmern,
50 % Auslastung
und lediglich 30 % Booking-Anteil.

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Erfolgsbasiert

Für Hotels & Ferienbetriebe in Europa

Kein Prozess- oder Kostenrisiko

Ja, ich möchte meinen Anspruch prüfen lassen

Die Übermittlung von Unterlagen erfolgt ausschließlich nach individueller Abstimmung über einen gesicherten Upload-Link.

So prüfen wir Ihren Anspruch


1

 

Unverbindliche Erstprüfung: Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, ob ein Rückforderungsanspruch grundsätzlich besteht.


2

 

Wirtschaftliche Einschätzung: Wir prüfen, ob sich eine Durchsetzung wirtschaftlich lohnt – für Sie ohne Kostenrisiko.


3

 

 

Durchsetzung nur im Erfolgsfall: Die rechtliche Durchsetzung erfolgt über spezialisierte Partner – Kosten entstehen nur, wenn Geld zurückfließt.

Sie behalten jederzeit die Kontrolle und entscheiden, ob Sie teilnehmen.

 

Ihr Risiko: 0 €

 

keine Vorabkosten

 

kein Prozessrisiko

 

kein organisatorischer Aufwand

 

Beteiligung ausschließlich im Erfolgsfall

  • Sollte sich zeigen, dass ein Anspruch wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, empfehlen wir keine Einreichung.

Wer steht hinter der Prüfung?

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Dipl. BW. Alexander Lerch, MBA

Willkommen bei FameL

Wir unterstützen Hotels und Ferienbetriebe dabei, mögliche Rückforderungsansprüche im Zusammenhang mit Booking-Provisionen strukturiert prüfen zu lassen.

Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie eine sachliche Einschätzung, ob ein Anspruch grundsätzlich bestehen kann und ob eine weitere Prüfung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Sollte sich ein Anspruch als sinnvoll erweisen, erfolgt die rechtliche Durchsetzung ausschließlich erfolgsbasiert über spezialisierte Partner.

Sie gehen dabei kein Kosten- oder Prozessrisiko ein.

 

Erfahrung & Struktur

10+

Europäische Länder

12+

Erfahrene unabhängige Vertriebspartner

500+

Erfolgreiche Mandate

Ja, ich möchte meinen Anspruch prüfen lassen

Die Übermittlung von Unterlagen erfolgt ausschließlich nach individueller Abstimmung über einen gesicherten Upload-Link.

Das sagen unsere Mandanten

„Die Erstprüfung war klar strukturiert und sachlich. Uns wurde offen gesagt, wo Möglichkeiten bestehen – und auch, wo nicht. Genau diese Transparenz hat uns überzeugt.“
„Wir hatten lange das Gefühl, dass etwas nicht stimmt, wussten aber nicht, ob Handlungsbedarf besteht. Die Einschätzung war unverbindlich, transparent und ohne jeden Druck.“
„Besonders wichtig war für uns, dass keine Kosten oder Verpflichtungen entstanden sind. Die Prüfung diente ausschließlich dazu, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.“

Diese Website steht in keiner Verbindung zu Booking.com. Booking.com ist eine eingetragene Marke der jeweiligen Rechteinhaber.

Schätzen Sie Ihren möglichen Rückforderungsbetrag

Dauer ca. 2 Minuten · Kostenlos · Ohne Verpflichtung

  • Unverbindlich · Keine Rechtsberatung · Keine Verpflichtung

    Disclaimer: Diese Website wird von der FameL GmbH betrieben und steht in keiner geschäftlichen oder rechtlichen Verbindung zu Booking.com. Booking.com ist eine eingetragene Marke der jeweiligen Rechteinhaber. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
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Häufige Fragen zur Rückforderung von Booking-Provisionen

  • Es geht um bereits gezahlte Booking-Provisionen, die auf Vertragsklauseln beruhen, die von europäischen Gerichten als unzulässig bewertet wurden.
    Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung möglich ist.
  • Nein.
    Die rechtliche Durchsetzung erfolgt über spezialisierte Partner.
    Sie müssen sich nicht selbst mit Booking auseinandersetzen.
  • Keine Vorabkosten. Kein laufendes Kostenrisiko.
    Eine Beteiligung fällt nur im Erfolgsfall an – wenn tatsächlich Geld zurückfließt.
    Kommt kein Geld zurück, zahlen Sie nichts.

  • Das hängt u. a. von Zeitraum, Umsatz und gezahlten Provisionen ab.
    Der Rechner gibt Ihnen eine erste konservative Einschätzung, bereits nach Kosten und inkl. Zinsen.

  • Die Erstprüfung erfolgt zeitnah.
    Eine mögliche rechtliche Durchsetzung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

  • Nein.
    Die Prüfung und eine mögliche Durchsetzung erfolgen unabhängig von Ihrem laufenden Booking-Konto.

Die Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Eine Durchsetzung erfolgt ausschließlich durch beauftragte Rechtsanwälte.

FameL GmbH
Steinbruchweg 20
8054 Seiersberg-Pirka (Graz)

Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 8:30 – 16:30 Uhr
Fr.: 8:30 – 13:00 Uhr